__ und Herrn C.________. Auch das Protokoll der Kundenbeziehung, von welchem fünf Versionen mit teils unterschiedlichen Inhalten (z.B. bezüglich der beiden erwähnten Einzahlungen sei deren Zweck mehrfach geändert worden) wiederhergestellt werden konnten, sei interessant (pag. 19 679). Rechtsanwalt F.________ führte für die Straf- und Zivilklägerin auf sachverhaltlicher Ebene im Wesentlichen aus, das Vertrauensverhältnis zwischen dem Beschuldigten und Frau Q.________ sei von Ersterem nicht durch Täuschung erschlichen worden, sondern Resultat einer jahrzehntelangen Bankbeziehung gewesen.