19 665 Z. 35). Anschliessend korrigierte er es wie folgt: Q.________ habe zwei Arten von Vermögen gehabt, eines davon in Lebensversicherungen angelegt und eines davon unversteuert. Als die Barabhebungen begonnen hätten, sei das Steuerabkommen mit S.________(Land) bekannt geworden, weshalb er ihr gesagt habe, sie könne es sich nicht leisten, das unversteuerte Geld auf demselben Konto zu haben wie das Einkommen aus den Lebensversicherungen. Er habe ihr geraten, entweder zu einer anderen Bank zu gehen oder aber das Geld abzu-