schliesslich weitere Dokumente im Zusammenhang mit der Kundenbeziehung, so u.a. die wiederhergestellte Protokollierung der Kundenbeziehung, handschriftliche Zettel, Polizeirapport zur Auswertung der sichergestellten elektronischen Datenträger, SMS-Wechsel zwischen dem Beschuldigten und C.________, vom Beschuldigten während der Untersuchungshaft erstellte handschriftliche Übersicht über die Barabhebungen und seine Ausgaben, schliesslich eine GwG-Meldung der Meldestelle für Geldwäscherei vom 28.12.2020. Es kann diesbezüglich auf die vorinstanzlichen Ausführungen verwiesen werden (pag. 19 394 – 19 406, Ziff.