16 len. So oder anders gilt es, das ursprüngliche Geständnis nachfolgend auf seine Glaubhaftigkeit hin zu überprüfen (vgl. Art. 160 StPO). Der Inhalt des Geständnisses wird jedenfalls aufgrund des widersprüchlichen Verhaltens des Beschuldigten als bestritten erachtet. Des Weiteren werden von der Verteidigung hauptsächlich rechtliche Fragen bestritten. 8.3 Beweismittel Die Vorinstanz hat die ihrem Urteil zugrunde gelegten Dokumente sorgfältig und umfassend wiedergegeben, namentlich die Strafanzeige von Q.________ und C._____