Der Beschuldigte legte im Vorverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft, nachdem er anfänglich die Existenz eines besonderen Tresors sowie sämtliche Vorwürfe abgestritten hatte (pag. 05 001 005 ff.), ein Geständnis im Sinne der Anklageschrift ab (Abhebung von CHF 2.555 Mio. und EUR 50'000.00 von den Konti von Q.________ zwischen September 2013 und Februar 2016, Ablegen des Geldes in sein Tresorfach bei der E.________ AG (Bank), Verwendung des Geldes für seine persönlichen Bedürfnisse), welches er im vorinstanzlichen Verfahren bestätigte.