_ gegenüber der E.________ AG (Bank), wo sie anfangs September 2013 über Vermögen in der Höhe von CHF 987'109.85 und EUR 1'113'340.80 verfügte (wobei dem EUR-Konto monatlich EUR 8'109.00 von der Lebensversicherung T.________ gutgeschrieben wurden). Unbestritten ist weiter, dass der Beschuldigte 1994 in die E.________ AG (Bank) eingetreten ist, im Jahr 2006 zum Leiter U.________ (Abteilung) befördert wurde und spätestens ab März 2012 den Rang eines AN.________ (Stellung in der Bank) innehatte. Ferner ist unbestritten, dass der Beschuldigte ab Beginn der Geschäftsbeziehung als Bankkundenberater von Q.________ fungierte.