1.1. der Anklageschrift: Q.________ (* ________; † ________) und ihr Ehemann V.________ sel. (* ________; † ________) gingen am 12. Dezember 1996 eine Geschäftsbeziehung mit der E.________ AG (Bank) ein. Das Ehepaar war auf den gemeinsamen Konti je einzelzeichnungsberechtigt, führte unter anderem ein CHF- und ein EUR-Konto und mietete ein Tresorfach. V.________ starb im Jahr ________, so dass dessen Witwe und einzige Erbin Q.________ die Bankbeziehung alleine weiterführte. Q.________ bevollmächtigte in der Folge ihren späteren Adoptivsohn C.________ gegenüber der E._