15 E.________ AG (Bank) zu handeln und deren Vermögen zu erhalten. Mit seinem hiervor beschriebenen Vorgehen habe er sich die genannten Geldbeträge in unrechtmässiger Bereicherungsabsicht und entgegen seiner Pflicht, im Interesse der E.________ AG (Bank) zu handeln und deren Vermögen zu erhalten, angeeignet und für eigene Zwecke verbraucht. Dadurch habe er die E.________ AG (Bank) an ihrem Vermögen geschädigt. 8.2 Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist zunächst die Ausgangslage gemäss Ziff. 1.1. der Anklageschrift: Q.