_ gezeigt und mind. teilweile ausgehändigt habe. Die Täuschungen des Beschuldigten hätten dazu geführt, dass Q.________ die hiervor aufgeführten sieben Barabhebungen ab dem CHF-Sparkonto sowie dem EUR-Kontokorrent quittiert und dem Beschuldigten bzw. der E.________ AG (Bank) die entsprechenden Bargeldbeträge überlassen habe, um sie zu verwalten resp. ständig zur Verfügung zu erhalten. Dies jeweils in der irrigen Annahme, der Beschuldigte wäre vereinbarungsgemäss dafür besorgt, dass ihre Vermögenswerte in einem Tresor, Depot o.ä. bei der E.________ AG (Bank) verwahrt und ihr jederzeit in vollem Betrage zur Verfügung stehen würden.