14 Vermögensübersichten/Bestätigungen erstellt resp. bearbeitet. Eine Überprüfung des Willens des Beschuldigten, ihr Vermögen zu verwalten resp. ständig zur Verfügung zu erhalten, sei für Q.________ nicht oder nur mit besonderer Mühe möglich respektive ihr nicht zumutbar gewesen. Der Beschuldigte habe zudem gewusst, dass Q.________, geboren am ________, insbesondere aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters sowie als treue, langjährige Kundin der E.________ AG (Bank) im Allgemeinen und ihm als Kundenberater und AN.