Ersatz zu leisten, gehandelt. Am 5. April 2017 habe der Beschuldigte schliesslich CHF 45’000.00 auf das CHF-Sparkonto und CHF 48’847.50 (im Wert von EUR 45’000.00) auf das EUR-Kontokorrent von Q.________ zurückgezahlt, womit der Schaden CHF 2'510'000.00 und EUR 5'000.00 betrage. Alternativ Betrug, gewerbsmässig begangen (Ziff. 1.1.2. der Anklageschrift), mit dem soeben beschriebenen Vorgehen, wobei der Beschuldigte Q.________ über seinen Willen getäuscht haben soll, die ihm von ihr zu überlassenden Vermögenswerte in ein/en Tresor, Depot o.ä. bei der E.________ AG (Bank) zu übertragen und ihr Vermögen zu verwalten resp. ständig zur Verfügung zu erhalten. Der Beschuldigte habe Q.