13 insgesamt CHF 2'555'000.00 sowie EUR 50'000.00 (pag. 16 001 001 f.). Nach der Darlegung der Ausgangslage, für welche an dieser Stelle auf die Anklageschrift bzw. auf die nachfolgenden Ausführungen zum unbestrittenen Sachverhalt sowie zur Beweiswürdigung zu Ziff. 1.1. der Anklageschrift verwiesen wird, legte die Staatsanwaltschaft den jeweiligen Tatbestandsvarianten im Wesentlichen folgende Sachverhalte zugrunde: Veruntreuung, mehrfach qualifiziert begangen (Ziff. 1.1.1. der Anklageschrift): Der Beschuldigte, Angestellter bei der E.__