12 Drittperson von Gesetzes wegen die zur Wahrung ihrer Interessen erforderlichen Verfahrensrechte zu (Art. 105 Abs. 2 StPO) und ist sie grundsätzlich zur Erhebung eines Rechtsmittels legitimiert (Art. 382 Abs. 1 StPO, vgl. auch Art. 406 Abs. 1 lit. e StPO).