9 a. Der die Hypothekarschulden bei der E.________ AG (Bank) übersteigende Verwertungserlös sei im Umfang von CHF 250'000.00 einzuziehen und zu 80% an die Privatklägerschaft 2 sowie zu 20% an die Privatklägerschaft herauszugeben, je in Anrechnung an ihre Zivilforderung;