1. A.________ sei zu verpflichten, dem Kanton Bern die Entschädigung des amtlichen Verteidigers (Fürsprecher K.________) gemäss Verfügung vom 27. November 2018 zurückzuzahlen sowie diesem die Differenz zwischen der amtlichen Verteidigung und dem vollen Honorar zu erstatten (Art. 135 StPO). 2. Die Forderung aus den Verfahrenskosten gemäss Ziffer I.2.3. und III.1. sei mit den beschlagnahmten Vermögenswerten von A.________ auf dem Konto der E.________ AG (Bank), IBAN ________, lautend auf A.________, vorab zu verrechnen (Art. 442 Abs. 4 StPO).