b. Es sei festzuhalten, dass die Ersatzforderung des Staates in dem Umfang erlischt, in dem A.________ auf den angeklagten Ereignissen basierende Zivilforderungen von C.________ sowie der E.________ AG (BANK) erfüllt respektive diese im Wege der Zwangsvollstreckung befriedigt werden. 7. Sämtliche beschlagnahmten Vermögenswerte und Gegenstände von A.________ seien freizugeben eventualiter