Die Probezeit sei auf zwei Jahre anzusetzen. 4. Die Privatklage der Privatklägerschaft 1 sei abzuweisen eventualiter sei diese auf den Zivilweg zu verweisen subeventualiter sei A.________ zu verurteilen an diese, folgende Beträge zu zahlen: - EUR 132'265.77 zzgl. Zins zu 5% seit dem 18. September 2014, - EUR 48'146.36 zzgl. Zins zu 5% seit dem 30. Januar 2015 - EUR 111'524.16 zzgl. Zins zu 5% seit dem 11. August 2015 sowie - EUR 50'000.00 zzgl. Zins zu 5% seit dem 5. Februar 2016,