___ AG (Bank)-Privatkonto des Beschuldigten zu überweisen) mit, dass der Beschuldigte einen Auszahlungsantrag aufgrund «Erreichens des Alters» gestellt habe, welcher nun fällig sei. Gleichzeitig ersuchte sie um Mitteilung, ob die besagte Verfügung nach wie vor Gültigkeit habe oder ob die Auszahlung an den Beschuldigten vorgenommen werden könne. Die Verfahrensleitung wies die Freizügigkeitsstiftung der P.________ AG (Bank) mit Verfügung vom 17. März 2023 an, eine allfällige Auszahlung von Vorsorge-/Freizügigkeitsleistungen verfügungsgemäss nur auf das vorgenannte (gesperrte) Privatkonto vorzunehmen (pag. 19 532). 4.2 Teilnahme von G._