Die Freizügigkeitsstiftung der P.________ AG (Bank) teilte in ihrem Schreiben bezugnehmend auf die beigelegte staatsanwaltschaftliche Beschlagnahmeverfügung vom 10. Januar 2018 (Beschlagnahme sämtlicher Auszahlungen / Vorsorge- und Freizügigkeitsleistungen des Beschuldigten bei ihr, verbunden mit der Anweisung, diese auf das gesperrte P.________ AG (Bank)-Privatkonto des Beschuldigten zu überweisen) mit, dass der Beschuldigte einen Auszahlungsantrag aufgrund «Erreichens des Alters» gestellt habe, welcher nun fällig sei.