6 4. Weitere verfahrensleitende Entscheide und Vorgänge im oberinstanzlichen Verfahren 4.1 Betreffend beschlagnahmte Vermögenswerte Am 13. März 2023 ging bei der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern ein an die Staatsanwaltschaft adressiertes und von dieser zuständigkeitshalber an die 2. Strafkammer weitergeleitetes Schreiben der Freizügigkeitsstiftung der P.________ AG (Bank) ein (pag. 19 520 ff.). Die Freizügigkeitsstiftung der P._____