BA 23 96 bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern für Besondere Aufgaben). Staatsanwalt H.________ machte die Kammer mit Schreiben vom 2. November 2023 auf die neue Zuständigkeit der freiburgischen Strafverfolgungsbehörden aufmerksam und beantragte seinerseits die Edition der Akten bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg (pag. 19 648). Schliesslich wurde der Beschuldigte im Rahmen der oberinstanzlichen Verhandlung vom 14. November 2023 vor der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern erneut einvernommen (pag. 19 662 ff.).