19 574 f.); - bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern – soweit vorhanden – sämtliche Steuererklärungen sowie Veranlagungsverfügungen ab dem Jahr 2021 (pag. 19 588 ff.). Die Steuerverwaltung teilte am 20. Oktober 2023 per E-Mail mit, dass für das Steuerjahr 2022 noch keine Steuererklärung und Veranlagungsverfügung vorliege (pag. 19 586); - bei der E.________ AG (Bank) die aktuellen Kontostände der zwei bei ihr geführten, durch die Staatsanwaltschaft gesperrten und auf den Beschuldigten lautenden Konti IBAN ________ sowie IBAN ________ (pag. 19 583 ff.); - bei der P.