- die nicht verfügte Einziehung des die Hypothekarschulden bei der E.________ AG (Bank) übersteigenden Verwertungserlöses des Grundstücks J.________(Ort)-Gbbl Nr. ________ im Umfang von mind. CHF 250'000.00. C.________ (nachfolgend teilweise Straf- und Zivilkläger) sowie die E.________ AG (Bank) (nachfolgend teilweise Straf- und Zivilklägerin) liessen sich innert Frist