Staatsanwalt H.________, Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend Staatsanwaltschaft), mit der Wahrnehmung der generalstaatsanwaltschaftlichen Aufgaben vor den Strafkammern des Obergerichts (pag. 19 491). Staatsanwalt H.________ erklärte mit Eingabe vom 28. Februar 2023 form- und fristgerecht die Anschlussberufung, beschränkt auf die folgenden Punkte (pag. 19 514): - die Bemessung der Strafe des Beschuldigten A.________; - die Festsetzung der Ersatzforderung resp. die Nichtverurteilung von G.________ zur Bezahlung einer Ersatzforderung (unter solidarischer Haftung mit dem Beschuldigten A.________)