2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt L.________ mit Eingabe vom 21. November 2021 namens und im Auftrag des Beschuldigten fristgerecht die Berufung an (pag. 19 372 f.). Die Urteilsbegründung datiert vom 18. Januar 2023. Am 8. Februar 2023 erklärte der Beschuldigte form- und fristgerecht die (sinngemäss vollumfängliche) Berufung (pag. 19 502 ff.). Mit Schreiben vom 19. Januar 2023 betraute die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern (nachfolgend Generalstaatsanwaltschaft) Staatsanwalt H.___