5. Die mit Verfügung vom 5. Dezember 2017 beschlagnahmte Selbstladepistole SIG P210 inkl. 8 Patronen 9mm wird gestützt auf Art. 31 WG i.V.m. Art. 1 ff. KMV zwecks Prüfung verwaltungsrechtlicher Schritte der Kantonspolizei Bern (Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe) überlassen.