1. Erstinstanzliches Urteil Das Kantonale Wirtschaftsstrafgericht (Kollegialgericht in Dreierbesetzung; nachfolgend Vorinstanz) fällte am 10. November 2022 über den Beschuldigten A.________ (nachfolgend Beschuldigter) das folgende Urteil (pag. 19 353 ff.); Hervorhebungen im Original; Auslassungen in Klammern): I. A.________, vgt., wird schuldig erklärt: