1. Zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu CHF 90.00, ausmachend total CHF 1'080.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 360.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'855.00. 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'000.00. II.