21. Fazit Geldstrafe und Verbindungsbusse / Verschlechterungsverbot Nach dem Gesagten wäre der Beschuldigte zu einer bedingt zu vollziehenden Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu CHF 90.00, ausmachend CHF 1'440.00, bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 360.00 zu verurteilen und die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Verbindungsbusse wäre auf vier Tage festzusetzen.