Gemäss Formular «Erhebung wirtschaftliche Verhältnisse» vom 4. August 2023 beträgt das monatliche Nettoeinkommen des Beschuldigten und seiner Ehefrau nun je CHF 5'000.00. Zudem gab der Beschuldigte an, Schulden in Höhe von CHF 250'000.00 zu haben, u.a. aus COVID-Krediten (pag. 262). Zumal es sich bei den Schulden aus COVID-Krediten um Geschäftsschulden seiner GmbH handeln dürfte und der Anteil der privaten Schulden weder beziffert noch belegt ist, sind die Schulden im Rahmen der Berechnung des Tagessatzes nicht zu berücksichtigen.