Am 23. Januar 2023 trat das Bundesgesetz über das Strafregister- Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz [StReG]; SR 330) in Kraft, welches für Bussen und Geldstrafen neu eine Entfernungsfrist von 15 Jahren vorsieht (Art. 30 Abs. 2 Bst. d StReG). Zudem sieht das neue Strafregisterrecht kein Verwertungsverbot für entfernte Urteile vor, da ein solches sachlich nicht gerechtfertigt und kaum durchsetzbar sei (vgl. Botschaft zum Strafregistergesetz vom 20. Juni 2014, BBl 2014 5713, 5724 und 5776 ff.).