Gemäss eigenen Angaben beläuft sich sein monatliches Nettoeinkommen auf CHF 5'000.00 und er hat Schulden im Umfang von CHF 250'000.00, u.a. aus COVID-Krediten (pag. 292). Den Führerausweis besitzt der Beschuldigte seit 1997 (pag. 124 Z. 18). Während die Vorinstanz gestützt auf den Strafregisterauszug des Beschuldigten vom 4. Oktober 2021 (pag. 50 f.) noch von insgesamt drei einschlägigen Vorstrafen ausging (vgl. pag. 222; S. 16 der vorinstanzlichen Urteilsbegründung), ist seinem Strafregisterauszug vom 23. August 2023 nur noch eine Vorstrafe vom 26. August 2013 zu entnehmen (pag.