17. Täterkomponenten Zum Vorleben und zu den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten ist festzuhalten, dass dieser Staatsangehöriger Afghanistans ist und seit über 30 Jahren in der Schweiz lebt (pag. 291 und pag. 124 Z. 17). Er ist seit über 20 Jahren in der G.________ (Arbeitsgebiet) tätig und führt gemeinsam mit seiner Ehefrau die H.________ Sàrl (pag. 119 Z. 20 f.; pag. 120 Z. 21). Er hat zwei Kinder (pag. 291). Gemäss eigenen Angaben beläuft sich sein monatliches Nettoeinkommen auf CHF 5'000.00 und er hat Schulden im Umfang von CHF 250'000.00, u.a. aus COVID-Krediten (pag.