Folglich ist nicht nur von einer erheblichen abstrakten Gefährdung der Insassen des roten Personenwagens, des weissen Lieferwagens und der weiteren nachfolgenden Fahrzeuge, sondern auch des bzw. der Insassen des vorausfahrenden Personenwagens auszugehen. Gerade bei dichtem Auffahren (wie vorliegend) ist jederzeit damit zu rechnen, dass der Lenker des vorderen Fahrzeugs in Bedrängnis geraten und aus diesem Grund unangemessen reagieren könnte (Urteil des Bundesgerichts 6B_1139/2019 vom 3. April 2020 E. 2.4.2). Im Einklang mit der Vorinstanz (pag.