Auf der SAT-SPEED-Aufnahme ist ersichtlich, dass die Sicht- und Witterungsverhältnisse zwar gut waren. Demgegenüber unterschritt der Beschuldigte den Richtabstand von 0.6 Sekunden deutlich um rund 30 % und über eine längere Distanz von mindestens 573 Metern. Überdies herrschte reges Verkehrsaufkommen auf beiden Autobahnspuren. Neben dem Beschuldigten und dem ihm vorausfahrenden Personenwagen fuhr zunächst ein roter Personenwagen und anschliessend ein Lastwagen. Relativ nah hinter dem Beschuldigten fuhr ein weisser Lieferwagen, jedoch mit ausreichendem Abstand für ein massvolles Bremsen des Beschuldigten (vgl. E. II.11.3 hiervor).