65) und im Anzeigerapport wird ebenfalls eine Beobachtungsstrecke von 650 Metern angegeben (pag. 2). In der manuellen Auswertung der Videosequenz wurde jedoch nicht die gesamte nach Messungsstart aufgenommene Fahrt, sondern bloss die Fahrt bis Sekunde 17 berücksichtigt. Bis zu diesem Zeitpunkt betrug die zurückgelegte Strecke rund 573 Meter und die Mindestgeschwindigkeit 110 km/h (pag. 72; vgl. auch pag. 186 f. Z. 44 f.).