Hier nehme man einfach die tiefste Geschwindigkeit. Es gehe einfach um den Abstand, den der Fahrer zum vorderen Fahrzeug habe, weshalb es auch keine Rolle spiele, ob sie 100 oder 200 Meter hinten dran fahren (pag. 187 Z. 42 ff.). Inwiefern Polizist D.________ mit diesen Aussagen bzw. konkret mit der Aussage, «[h]ier spielt es schon auch eine Rolle, es wird aber nicht berücksichtigt», bestätigt haben soll, dass ein Toleranzabzug gemacht werden müsste, ist nicht ersichtlich. Im Übrigen statuiert Art. 8 Abs. 1 Bst. g VSKV-ASTRA ohnehin explizit, dass der Sicherheitsabzug automatisch berücksichtigt und nicht beeinflusst werden könne.