Man mache einen Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Hier spiele es schon auch eine Rolle, es werde aber nicht berücksichtigt (pag. 187 Z. 27 ff.). Auf die Frage, ob es nicht widersprüchlich sei, dass man hier keinen Toleranzabzug mache, gab er an, bei den Geschwindigkeitswiderhandlungen sei es eine dynamische Sache. Man könne nicht immer exakt 100 Meter hinten dran fahren, weshalb es einen Toleranzabzug gebe. Hier nehme man einfach die tiefste Geschwindigkeit.