129 Z. 42 ff.). Auf die Frage, ob er heute nicht bestätigen könne, dass der Abstand während der ganzen Messstrecke von 650 Metern nur 0.43 Sekunden betragen habe, antwortete er, wenn er sich an das Video zurückerinnere, ändere sich der Abstand nie gross, daher werde wohl auch der zeitliche Nachfahrabstand nicht gross variieren (pag. 130 Z. 1 ff.). Sodann gab er zu Protokoll, mit der gefahrenen Geschwindigkeit und den Leitlinien, welche eine Schätzung des Abstands erlauben würden, sei er immer davon ausgegangen, dass es sich um einen «90 2er» gehandelt habe. Er könne nicht sagen, ob es zu einem Zeitpunkt nicht auch ein «90 1er» gewesen sei, er gehe aber nicht davon aus (pag.