187 Z. 1 ff.). In Übereinstimmung mit diesen Aussagen und den vorstehenden Grundlagen wurde das vorliegende Abstandsvergehen mit drei Bildern dokumentiert, je eines am Anfang (Sekunde 1), in der Mitte (Sekunde 6) und am Schluss (Sekunde 17), wobei das blaue Quadrat bei Sekunde 9 gesetzt wurde (pag. 69 ff. resp. pag. 4). Dies mache man gemäss Polizist D.________ einfach bei dem Punkt, wo es von der Optik und der Sicht am besten gehe. Da gehe man auch zugunsten des Beschuldigten vor. Wenn er zu nahe fahre, sich aber dann wieder zurückfallen lasse, nehme man den grösseren Abstand (pag. 187 Z. 10 ff.). Der Abstand könne grösser, aber auch kleiner sein.