Ein Abstandsvergehen muss über eine minimale Strecke (Vorgabe Kantonspolizei Bern 300 Meter) mit drei Bildern, mit einer in etwa gleichbleibenden Geschwindigkeit dokumentiert werden. Hierfür wird für die weiteren Berechnungen immer die niedrigste Geschwindigkeit zugunsten des Betroffenen durch das Programm gerechnet. Für die Auswertung wird die Kamera mit entsprechender Zoomposition des eingesetzten Nachfahrmesssystems (SAT-SPEED G2) im Programm ausgewählt. Bei der Auswertung ist darauf zu achten, dass die Radaufstandspunkte gut auf der Fahrbahn sichtbar sind.