Die Aufnahme muss mit einem zugelassenen und geeichten Videonachfahrtachographen mit kalibrierter Videokamera durchgeführt werden. Wird eine Zoomkamera verwendet, müssen die einzelnen Zoom Positionen bekannt sein (pag. 146, Beilage zu Zulassungszertifikat CH-P-04154-0). Grundsätzlich wird die Auswertung wie folgt vorgenommen (vgl. auch zum Ganzen das Schreiben von F.________, E.________ AG, vom 28.03.2022, pag. 141 f.): Ein Abstandsvergehen muss über eine minimale Strecke (Vorgabe Kantonspolizei Bern 300 Meter) mit drei Bildern, mit einer in etwa gleichbleibenden Geschwindigkeit dokumentiert werden.