Um aufgrund einer SAT-SPEED-Aufnahme überprüfen zu können, ob das Zielfahrzeug den erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten hat, bedarf es einer manuellen Auswertung der Videosequenz. Die Vorinstanz hat die offizielle Vorgehensweise zur Abstandsbestimmung mithilfe des SAT-SPEED- Distanz 2.0 Messverfahrens zutreffend zusammengefasst, auch darauf kann verwiesen werden (pag. 214 f.; S. 8 f. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung): Die Aufnahme muss mit einem zugelassenen und geeichten Videonachfahrtachographen mit kalibrierter Videokamera durchgeführt werden.