8 11.4 Zur Auswertung der SAT-SPEED-Aufnahme Der Beschuldigte beanstandet die Vorgehensweise der Polizei und der Vorinstanz zur Berechnung des Nachfahrabstandes. Da es sich dabei bloss um eine «Momentaufnahme» von einer Millisekunde handle, halte die Vorgehensweise rechtsstaatlichen Prinzipien nicht stand (E. II.10 hiervor). Um aufgrund einer SAT-SPEED-Aufnahme überprüfen zu können, ob das Zielfahrzeug den erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten hat, bedarf es einer manuellen Auswertung der Videosequenz.