Die Verteidigung machte diesbezüglich geltend, dass dieses Bremsen unnötig erscheine. Mit Blick auf das Schild, welches genau auf dieser Höhe platziert ist und die Geschwindigkeit von maximal 100 km/h signalisiert sowie, dass die Fahrzeuge noch mit über 100 km/h unterwegs waren, erscheint dem Gericht das Bremsen des vorausfahrenden Fahrzeugs nachvollziehbar.