Es macht den Eindruck eines drängelnden Verhaltens. Hinter dem Beschuldigten fährt ein weisser Lieferwagen. Der Abstand zwischen dem Lieferwagen und dem Beschuldigten ist zwar nicht erheblich, aber doch ausreichend, für ein allfälliges, massvolles Bremsen des Beschuldigten. Die Bremslichter des Beschuldigten leuchten während der Aufnahme allerdings nie auf. Ersichtlich ist ausserdem, wie das vorausfahrende Fahrzeug bremst. Die Verteidigung machte diesbezüglich geltend, dass dieses Bremsen unnötig erscheine.