Nach einem Spurwechsel der Polizei von der Überhol- auf die Normalspur wird der Personenwagen des Beschuldigten auf der Überholspur ersichtlich. Dieser ist im Begriff einen roten Personenwagen sowie anschliessend einen Lastwagen zu überholen. Von blossem Auge ist erkennbar, dass der Beschuldigte keinen genügenden Abstand zum vorausfahrenden Personenwagen hat. Weiter ist erkennbar, dass der Beschuldigte leicht links versetzt hinter dem vorausfahrenden Fahrzeug fährt. Die linken Räder des Personenwagens des Beschuldigten sind dabei teilweise bereits auf der Sicherheitslinie. Es macht den Eindruck eines drängelnden Verhaltens.