_ berücksichtigt, hätte sie den Beschuldigten nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» freisprechen müssen. Hinzu komme, dass bei der vorgenommenen Messung kein Toleranzabzug gemacht worden sei, obwohl der Zeuge D.________ mit seiner Aussage, «[h]ier spiele es schon auch eine Rolle, es wird aber nicht berücksichtigt», bestätigt habe, dass eigentlich ein Toleranzabzug gemacht werden müsse, um ein verwertbares und faires Messergebnis zu erzielen.