Vorwurf gemäss Strafbefehl Dem Beschuldigten wird mit Strafbefehl vom 11. Mai 2021 – welcher vorliegend als Anklageschrift dient (Art. 356 Abs. 1 StPO) – vorgeworfen, am 4. Dezember 2020 um 11:24 Uhr auf der Autobahn A1 Ost, Lyssach, Fahrtrichtung Kirchberg, als Lenker eines Personenwagens mit einer Geschwindigkeit von 110 km/h und einem Abstand von 13 Metern (oder 0.43 Sekunden) hinter einem Personenwagen her gefahren zu sein, womit er den empfohlenen Sicherheitsabstand von 1.8 Sekunden zum vorausfahrenden Fahrzeug (halber Tacho in Metern) massiv unterschritten