Er kommt erst zum Tragen, nachdem alle aus Sicht des urteilenden Gerichts notwendigen Beweise erhoben und ausgewertet worden sind, das heisst, bei der Beurteilung des Resultats der Beweisauswertung. Insofern stellt der In-dubio-Grundsatz gerade keine Beweiswürdigungsregel dar (Urteil des Bundesgerichts 6B_160/2022 vom 5. Oktober 2022 E. 2.3.2 mit Hinweisen).